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Feuerwerk

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der

pyroweb GmbH
Zwönitzer Straße 27
09481 Elterlein

Tel.: +49(0)371 909730
Fax: +49(0)371 90973298

mail@pyroweb.de
www.pyroweb.de

Geschäftsführer: Bertram Bach

Amtsgericht: Chemnitz, HRB 22851

nachstehend "pyroweb" genannt

Stand: 1. März 2017

I. Geltungsbereich

  1. Die pyroweb erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie den stets tagesaktuellen Preisen unter pyroweb.de und allen dazugehörigen Subdomänen (gemeinsam "Vertragsbedingungen") in der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung.
  2. Der sachliche Geltungsbereich der Vertragsbedingungen umfasst das gesamte Angebot im Onlinebereich (www.pyroweb.de; "Webshop") und im Werkverkauf. Etwaige gesonderte AGB unter einzelnen Subdomänen oder auf den Seiten von pyroweb in sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter etc.) gelten vorrangig.
  3. Die Vertragsbedingungen gelten in gleichem Umfang für private und gewerbliche Nutzer sowie für Unternehmer und Verbraucher ("Kunden").Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt.

II. Änderungen der AGB

  1. pyroweb behält sich vor, die Vertragsbedingungen mit Wirkung für Neuverträge zu ändern. Änderungen treten einen Monat nach dem Datum in Kraft, an dem pyroweb die Kunden über die Änderungen in angemessener Form unterrichtet hat.
  2. Derartige Änderungen werden den Kunden mit einer Frist von 4 Wochen im Voraus per E-Mail oder in sonstiger Textform und durch entsprechende Veröffentlichung im Webshop angekündigt. Dabei wird gewährleistet, dass die Vertragsbedingungen in lesbarer Form abgespeichert und geändert werden können.
  3. Die Kunden können den Änderungen innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Änderungsankündigung widersprechen. In diesem Fall ist pyroweb berechtigt, den bestehenden Vertrag unverzüglich mit Wirkung zu demjenigen Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten Vertragsbedingungen in Kraft treten. Erfolgt keine Kündigung, gelten die bisherigen Vertragsbedingungen weiter.
  4. Widerspricht der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, gelten fort an die geänderten Vertragsbedingungen. pyroweb wird in der Änderungsankündigung gesondert auf das Widerspruchsrecht und diese Rechtsfolge eines fehlenden Widerspruchs hinweisen.

III. Vertragsschluss

  1. Die Übermittlung der Bestellung über den Warenkorb im Webshop stellt ein bindendes Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages über die von ihm ausgewählten Produkte dar. Im Anschluss an diese Übermittlung erhält der Kunde zunächst eine Eingangsbestätigung. Der Vertrag kommt jedoch erst zustande, wenn pyroweb dem Kunden die Beauftragung per E-Mail unter Zusammenfassung der Vertragsbedingungen bestätigt (Bestellbestätigung), spätestens mit der Lieferung der bestellten Artikel.
  2. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. Vorbehaltlich einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen pyroweb und dem Kunden sind Kommissionsgeschäfte ausgeschlossen.
  3. Der Vertragsschluss richtet sich nach den jeweiligen Feuerwerksklassen und den damit korrespondierenden gesetzlichen Bestimmungen. Die im Webshop angebotenen Feuerwerke lassen sich wie folgt klassifizieren: Klassenfrei, F1, F2, P1, T1 Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Gesetzliche Bestimmungen", am Ende dieses Dokumentes.
    Eventuelle Verkaufsbeschränkungen sind in den einzelnen Artikelbeschreibungen im Webshop gesondert aufgeführt. Durch Abgabe seiner Bestellung erklärt der Kunde, möglichen Beschränkungen nicht zu unterliegen.
  4. Die Übertragung einzelner Aufträge an Dritte bedarf während der Vertragslaufzeit der Zustimmung von pyroweb. Die Anfrage in Bezug auf eine Vertragsübernahme ist schriftlich an pyroweb zu richten und bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift des Kunden sowie des übernehmenden Dritten. Die erforderliche Zustimmung zum Vertragsübergang gilt erst durch die schriftliche Bestätigung durch pyroweb als erteilt.

IV. Lieferung

  1. Der Anbieter liefert ausschließlich an berechtigte Kunden (siehe III. 3.) oder an von Kunden autorisierte Personen, die ihrerseits den vorbezeichneten Anforderungen entsprechen.
  2. Mangels gesonderter Vereinbarung erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse.
  3. Gibt der Kunde seine Stelle Bestellung bis 8:00 Uhr auf, erfolgt die Lieferung regelmäßig innerhalb von 48 Stunden. Eine Zusicherung ist damit nicht verbunden. Etwas anderes gilt nur, wenn pyroweb einen Liefertermin verbindlich zugesagt hat. Von möglichen Lieferzusagen ausgenommen sind – vorbehaltlich einer vom Kunden vorzulegenden Ausnahmegenehmigung – Feuerwerkskörper der Kategorie F2, die dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden.
  4. Die im Webshop angegebenen Lieferzeiten und Preise gelten für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

V. Preise, Abrechnung sowie Verzug

  1. Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Preise der jeweiligen Produkte ergeben sich zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden aus den Artikelbeschreibungen im Webshop. pyroweb behält sich das Recht vor, Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
  3. Gegenüber gewerblichen Kunden bzw. Unternehmern erfolgt die Abrechnung durch Rechnungslegung. Die Rechnung wird dem Kunden im Anschluss an die Leistungserbringung – regelmäßig mit Lieferung der bestellten Artikel – übersandt. Bei Daueraufträgen gilt der Termin der ersten Lieferung als Leistungserbringung und damit als Grundlage der Rechnungslegung. Der sich jeweils aus der Rechnung ergebende Betrag ist mit Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
  4. Gegenüber Verbrauchern erfolgt die Abrechnung den Regelungen der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode (Sofortüberweisung DE; Kreditkarte; Paper; Lastschriftverfahren; Vorkasse/Überweisung) entsprechend. Die sich jeweils aus dem vom Kunden zusammengestellten Warenkorb ergebende Zahlung ist im Anschluss an die Eingabe und Übermittlung der Bestellung an pyroweb zur Zahlung fällig.
  5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist pyroweb nach Mahnung und Nachfristsetzung berechtigt, den zu Grunde liegenden Vertrag fristlos zu kündigen. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Verzugsvorschriften.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von pyroweb gegenüber den Kunden aus dem zwischen diesen auf Grundlage der hiesigen Vertragsbedingungen geschlossenen Vertragsverhältnis.
  2. Die von pyroweb an den Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen im Eigentum von pyroweb.
  3. Gegenüber gewerblichen Kunden bzw. Unternehmern gilt weiter folgendes:
    1. die von pyroweb gelieferten Produkte sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretenden, vom Eigentumsvorbehalt erfassten Produkte werden nachfolgend "Vorbehaltsware " genannt.
    2. der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für pyroweb.
    3. der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalles (siehe: Punkt V. 3. h.) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
    4. wird die Vorbehaltsware von Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von pyroweb als Hersteller erfolgt und der Kunde unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung als Produkten mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum an der neu geschaffenen Sache) im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei pyroweb eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im vorbezeichneten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an pyroweb. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt pyroweb, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in S. 1 genannten Verhältnis.
    5. im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von pyroweb an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an pyroweb ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. pyroweb ermächtigt den Kunden widerruflich, die an pyroweb abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. pyroweb darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
    6. greifen Dritter auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von pyroweb hinweisen und pyroweb hierüber informieren, um dieser die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, pyroweb die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde pyroweb hierfür in angemessenem Umfang.
    7. pyroweb wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei pyroweb.
    8. tritt pyroweb bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

VI. Haftung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

  1. Vorbehaltlich weitergehender Haftungsbestimmungen in den Vertragsbedingungen richtet sich die Haftung von pyroweb auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach diesem Abschnitt. Die Rechtsnatur des Anspruchs ist dabei unerheblich.

    pyroweb haftet unbeschränkt bei eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbegrenzt. Im Übrigen haftet pyroweb bei einfacher Fahrlässigkeit lediglich für Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten. Diese Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf das vertragstypische, vorhersehbare Risiko. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, die für die Erfüllung des Vertrages nötig ist, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks infrage stellen würde und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung beschränkt auf typische und vorhersehbare Schäden. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nicht.
  2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Gleiches gilt für etwaige gesetzliche Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit ohne Verschulden beinhalten.
  3. Gegenforderungen von pyroweb kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus den Vertragsbedingungen entstandener Gegenansprüche geltend machen.

VII. Gewährleistung

  1. Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Produkte sind ausgeschlossen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist und diesen Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ablieferung der Ware gegenüber pyroweb anzeigt.
  3. Gegenüber gewerblichen Kunden bzw. Unternehmung gilt weiter folgendes:
    1. die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von pyroweb oder deren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
    2. die gelieferten Produkte sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn pyroweb nicht binnen 7 Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge pyroweb nicht binnen 7 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von pyroweb ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an pyroweb zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet pyroweb die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
    3. bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist pyroweb nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurück treten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
    4. die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von pyroweb den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
  4. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von pyroweb gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

VIII. Widerrufsrecht (Verbraucher)

Ist der Kunde Verbraucher und wurden für die Vertragsanbahnung und den Vertragsabschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (z.B. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versandte Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) verwendet, gilt das Folgende:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, im Falle eines Kaufvertrages an dem Tag, an dem Sie oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (pyroweb GmbH, Zwönitzer Straße 27, 09481 Elterlein, Tel.: +49 371 909730, Fax: +49 371 90973-298, E-Mail: mail@pyroweb.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungsentgelte berechnet.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, oder wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von EUR 19,90. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehungen zwischen pyroweb und dem Kunden nach der Wahl von pyroweb Chemnitz oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen pyroweb ist allerdings in diesen Fällen Chemnitz ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Die Vertragsbeziehungen zwischen pyroweb und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
  3. pyroweb ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung der ihr obliegenden vertraglichen Pflichten zu beauftragen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen. Besteht insoweit eine gesetzliche Regelungslücke oder würde die strikte Gesetzesanwendung im konkreten Einzelfall zu untragbaren Ergebnissen führen, werden die Vertragsparteien über eine ergänzende wirksame Regelung, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt, verhandeln.

Verbraucherinformationen - Informationen zur Online-Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse lautet mail@pyroweb.de.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gesetzliche Bestimmungen

Bitte beachten Sie:

Ihr Feuerwerk zu Silvester, bitte beachten Sie:
Feuerwerkskörper der Klasse F2 dürfen nur an Personen über 18 Jahre in der Zeit vom 29.12. (unter gegebenen Bedingungen ab 28.12) bis 31.12. abgegeben werden (Verkaufszeitraum entspr.§ 21 (1) der 1. SprengV). Die Verwendung dieser Gegenstände ist auf den 31.12. und 01.01. beschränkt. Regionale Abgabe- und Verwendungsbestimmungen sind möglich - über diese informiert die zuständige Behörde, Polizei oder regionale Presse.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-und Altersheimen ist verboten.
Ebenso ist die Einfuhr (zum Beispiel aus Polen) und Verwendung von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern verboten.
In Deutschland dürfen nur in Deutschland erlaubte Feuerwerkskörper, verwendet werden. Zuwiderhandlungen können übrigens mit bis zu 50.000,- EUR (lt.§ 40 und § 41 des SprengG) Strafe zu Buche schlagen und ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetzes kann gegen Sie eingeleitet werden, auch wenn es "nur" Knallfrösche sind.

Ihr Feuerwerk im Jahr:
Sie möchten zur Hochzeit, zum Geburtstag oder zur Gartenparty gerne Feuerwerkskörper abbrennen? Kein Problem, es ist möglich. Aber bitte beachten Sie:
Für den Kauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern der Klasse F2 benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt oder Bürgermeisteramt der Gemeinde).
Auch hier gelten die Abgabe- und Verwendungsbestimmungen wie zu Silvester.
Bühnenfeuerwerk, Rauchkörper und ähnliche technische Artikel, der Klasse T1 dürfen ganzjährig von Personen über 18 Jahre erworben und verwendet werden. Diese Produkte sind nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden und dies ist bereits beim Kauf dem Verkäufer zu bestätigen.
Bühnenfeuerwerk darf nur in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen verwendet werden, aber auch nur dann wenn dies mind. 14 Tage vorher der zuständigen Behörde angezeigt, der Effekt erprobt wurde und zwar unter Anwesenheit und Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle.

Dies ist eine sinngemäße Wiedergabe des Gesetzestext ohne Gewähr auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Gesetzestext über Verwenden und Überlassen pyrotechnischer Gegenstände ist zu finden im Sprengstoffgesetzes, 1.Verordnung (insbes. §23 & §24).